ENCAVIS PORTFOLIO MANAGEMENT

Beschwerdemöglichkeit

Ein Kunde der Encavis Portfolio Management GmbH kann sich u. a. an die für die Encavis Portfolio Management GmbH zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wenden.

Falls eine Kundin oder ein Kunde mit den Dienstleistungen der Encavis Portfolio Management GmbH nicht zufrieden sein sollte, bittet die Encavis Portfolio Management GmbH diese um eine Rückmeldung – denn die Meinung unserer Kundinnen und Kunden ist der Encavis Portfolio Management GmbH wichtig! Unsere Kundinnen und Kunden können ihre Ansprechpartner bei der Encavis Portfolio Management GmbH persönlich ansprechen, einen Brief schreiben oder eine E-Mail schreiben an beschwerdemanagement@encavis-pm.com. Am besten kann die Encavis Portfolio Management GmbH auf eine Beschwerde reagieren, wenn ein Kunde den Grund für seine Unzufriedenheit möglichst genau schildert.
Die Beschwerde wird umgehend an den Beschwerdemanager der Encavis Portfolio Management GmbH weitergeleitet, der für das Beschwerdemanagement der Encavis Portfolio Management GmbH verantwortlich ist. Bei einer persönlich vorgetragenen Beschwerde schreibt die für die EPM tätige Person, an die die Beschwerde herangetragen wurde, eine E-Mail mit dem Inhalt der Beschwerde an den Beschwerdemanager. Der Beschwerdemanager wird den vom Kunden geschilderten Sachverhalt untersuchen, sich bei Bedarf mit einer Rückfrage an den Kunden wenden und dem Kunden dann schnellstmöglich eine Antwort zukommen lassen.
Die Encavis Portfolio Management GmbH hat sich als Ziel gesetzt, eine Beschwerde eines Kunden innerhalb von maximal 15 Arbeitstagen zu beantworten. Sollte das im Ausnahmefall nicht möglich sein, wird der betreffende Kunde nach spätestens 15 Arbeitstagen über den Status informiert und es wird ihm verbindlich mitgeteilt, bis wann er mit einer finalen Antwort rechnen kann.
Ein Kunde der Encavis Portfolio Management GmbH kann sich auch an die für die Encavis Portfolio Management GmbH zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wenden. Nähere Informationen zu dieser Möglichkeit finden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter: BaFin