Compliance-Verstöße können große Einflüsse auf unsere Reputation und den wirtschaftlichen Erfolg haben. Um diesen erheblichen Schäden vorzubeugen, hat der Vorstand der Encavis AG ein Compliance-Management-System entwickelt, welches die Interessen aller Beteiligten schützt. Die Einhaltung der Compliance ist für unsere Organe, Führungskräfte und Mitarbeitenden essentiell. Sie tragen dazu bei, das Vertrauen von Geschäftspartnern, Aktionären und dem Kapitalmarkt in das Unternehmen zu stärken. Das Compliance Management steuert auf Grundlage der ISO 37301 diverse Maßnahmen zu definierten Compliance-Themenfeldern. Es ist zentrale Anlaufstelle für jegliche Compliance-Fragen.
Good governance
Wir setzen auf die Grundsätze
guter Unternehmensführung
Die Einhaltung von Regeln – gesetzliche Bestimmungen sowie unternehmensinterne Richtlinien – hat einen hohen Stellenwert
Grundsätze unserer Unternehmensführung
Die Grundsätze der Unternehmensführung (Corporate Governance) der Encavis AG sind langfristig und auf eine nachhaltige Wertsteigerung des Unternehmens ausgerichtet. In diesem Sinne orientieren wir uns am Deutschen Corporate Governance Kodex.
Vergütungssysteme und Vergütungsbericht
Die Vergütungssysteme für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Encavis AG richten sich nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere in den §§ 87, 87a, § 113 und 120a AktG. Darüber hinaus werden die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex im Rahmen der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG berücksichtigt
Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder wurde von der Hauptversammlung am 27. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 86,14 % des vertretenen Kapitals gebilligt.
Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Unternehmensstrategie und zur langfristigen, nachhaltigen und wertschaffenden Entwicklung der Gesellschaft. Hier können Sie das aktuelle Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Encavis AG aufrufen:
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde von der Hauptversammlung am 27. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 99,01 % des vertretenen Kapitals gebilligt.
Das Vergütungssystem ist in § 15 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Die Vergütung stellt die Gewinnung von Kompetenz und die Unabhängigkeit im Aufsichtsrat in der Überwachung sicher, was der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft zugutekommt. Hier können Sie das aktuelle Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder der Encavis AG aufrufen:
Der Vergütungsbericht 2021 wurde von der Hauptversammlung am 19. Mai 2022 mit einer Mehrheit von 60,58 % des vertretenen Kapitals gebilligt.
Vorstand und Aufsichtsrat der Encavis AG haben gemäß den gesetzlichen Anforderungen in § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen. Die Encavis AG hat sich dazu entschieden, den jährlichen Vergütungsbericht durch den Abschlussprüfer auch materiell über die Anforderungen des § 162 Abs. 3 S. 1 und § 2 AktG hinaus prüfen zu lassen.
Den aktuellen Vergütungsbericht nebst Vermerk des Abschlussprüfers können Sie hier abrufen.
Börsennotierte Gesellschaften haben mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates (§ 113 AktG) und über die Vergütung der Mitglieder Vorstands (§120a AktG) einen Beschluss zu fassen. Darüber hinaus sind die neben dem jeweiligen Hauptversammlungsbeschluss über die Billigung der Vergütungssysteme auch die Vergütungssysteme als solche auf der Homepage der Gesellschaft zu veröffentlichen.
Meldung von Hinweisen
Wir sind für jeden Hinweis auf potenzielle Verstöße dankbar
Für die Meldung von Hinweisen oder Verstößen steht neben dem Hinweisgebersystem, welches eine anonyme Meldung gewährleistet, auch der direkte Kontakt zum Compliance-Management zur Verfügung. Jede Meldung wird vertraulich behandelt und ernsthaft verfolgt. Werden Compliance-Verstöße festgestellt, arbeitet die Encavis AG an der Aufklärung und gewährleistet neben der Überprüfung der Prozesse eine stetige Optimierung des internen Compliance-Management-Systems.
